Die Ausübung des öffentlichen Predigtamtes setzt eine ordnungsgemäße Berufung (Ordination) voraus. Dieses Amt kann von der Gemeinschaft verliehen, aber auch entzogen werden. Das Predigtamt wird in der Regel Pfarrerinnen und Pfarrer nach einem akademischen Studium der Evangelischen Theologie übertragen. Ausnahmen sind nur zulässig, sofern eine adäquate Ausbildung und Prüfung nachgewiesen werden können und eine fachliche Aufsicht spürbar und tatsächlich tätig ist.